ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE
von JUKI Entertainment - Balloonartist and more, Juliane Nordmann, Gäßele 4,86974 Apfeldorf
1. Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen unseren Kunden und
Juliane Nordmann
Gäßele 4
88974 Apfeldorf
Mobil: 0160/85 11 264
eMail: juki_balloonartist@yahoo.com
Steuernummer: 131 / 591 / 00655
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen meiner Zustimmung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot
Angebote von „Juki Entertainment“ sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von „Juki Entertainment“ kommt ein Vertrag zustande. Der Kunde erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. „Juki Entertainment“ ist nach Angebotsannahme durch den Kunden berechtigt, im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung Vertragsabschlüsse mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Das trifft insbesondere zu, wenn mehrere Mitarbeiter*innen eingesetzt werden sollen.
Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden von „Juki Entertainment“ umgehend dem Kunden bzw. Auftraggeber mitgeteilt, sofern dies für die planmäßig Durchführung der Veranstaltung nötig ist.
3. Preise
Kosten und Leistungen für das Kinderentertainment bzw., andere Aktionen richten sich nach Ort, Art, Termin und Dauer der Veranstaltung. Mein Angebot versteht sich in EURO.
Die angegebenen Preise im Angebot sind Endpreise, aufgrund §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) fällt keine Mehrwertsteuer an. Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Kosten für die Anfahrt werden auf den Angeboten gesondert aufgeführt und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Aufträgen im PLZ-Bereich 86974 und 20 km Umkreis entfallen die Kosten für die Anfahrt.
Je nach Veranstaltungszeitpunkt und -ort erfolgt die Anreise/der Aufbau am Vortag oder am Veranstaltungstag. Die Abreise/der Abbau am Ende der Veranstaltung oder am Tag danach. Zugangsberechtigungen, sowie Parkausweise für das gesamte Personal werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders auf der Rechnung ausgeschrieben, sind die Rechnungen von „Juki Entertainment“ sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Rücksprache gegen Ausstellung einer Quittung möglich. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, sobald ein Zahlungseingang erfolgt ist und „Juki Entertainment“ über den Betrag verfügen kann. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und/oder zahlt er nicht trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten Frist, ist „Juki Entertainment“ berechtigt, Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Möchte der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurückziehen, so hat er „Juki Entertainment“ unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die „Juki Entertainment“ nicht zu verantworten hat, stellt „Juki Entertainment“ Stornogebühren in Rechnung, da für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Stornogebühren werden berechnet wie folgt:
-Absage bis 4 Wochen vorher kostenfrei
-Absage bis 14 Wochen vorher 50% des Autragspreises
-Absage bis 5 Tage vorher 100% des Auftragpreises
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.
Umgekehrt hat auch der Kunde im umgekehrten Fall keinerlei Ansprüche an „JUKI Entertainment“. Sollte eine Veranstaltung aus von „Juki Entertainment“ nicht verschuldeten Gründen nicht bis zum vereinbartem Endzeitpunkt durchzuführen sein, verpflichtet sich der Auftraggeber trotzdem das in der Auftragsbestätigung ausgeschriebene Honorar zu entrichten.
Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund akuter Wetterumschwünge während eines Auftritts die Sicherheit der Mitarbeiter/der Kunden und des Materials nicht weiter gewährleistet werden kann.
„Juki Entertainment“ behält sich in einem solchen Fall vor, nach eigenem Ermessen die angebotene Dienstleistung zu unterbrechen und oder komplett abzubrechen. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert um eine bestmögliche Lösung zu finden.